Vergabeverfahren BEG

Im Rahmen von Vergabe­ver­fahren im Wettbewerb ermittelt die BEG das beste Angebot in Bezug auf Qualität und Preis und garantiert so, dass die staatlichen Mittel für den Schienen­per­so­nen­nah­verkehr bestmöglich investiert werden. In Ausnah­me­fällen gibt es jedoch Gründe, von diesem Grundsatz abzuweichen und einen Auftrag direkt an ein Eisenbahn­ver­kehrs­un­ter­nehmen zu vergeben – ohne vorgeschalteten Wettbewerb. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn aufgrund der spezifischen Fahrzeug- und/oder Werkstatt­si­tuation nur ein Anbieter die Anforde­rungen erfüllt, die für den Betrieb nötig sind. Das ist insbesondere in diversen Übergangs­ver­trägen mit relativ kurzer Laufzeit der Fall, zum Beispiel bei der S-Bahn München oder beim Flugha­fen­express von Regensburg zum Münchner Flughafen.

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